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Lichtblicke- weil Menschen Hoffnung brauchen
Wenn auch Sie Kindern helfen wollen, können Sie Ihre Spende:
Engagement wird erleichtert!
Bisher war es für soziale Organisationen erforderlich, bei Spenden über 100,00 EUR Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster für die steuerliche Abzugsfähigkeit auszustellen.
Durch das am 21. September 2007 verabschiedete "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" wurde diese Betragsgrenze nun auf
200,00 EUR angehoben. Das heißt für Spender, dass bis zu diesem Betrag die Vorlage des Überweisungsträgers bei der Steuererklärung ausreicht, um die Spende steuermindernd geltend
machen zu können.
Für die Aktion Lichtblicke hat dies den Vorteil, dass erst für Spenden über 200 EUR Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden müssen. Dies führt zu einer Reduzierung der
Verwaltungs- und Versandkosten.